1524 beschloss der Reichstag in Esslingen die erste Reichsmünzverordnung, mit
Bestimmungen über das Aussehen der Geldstücke. Doch erst die dritte Reichsmünzordnung
von 1559 sollte über einen längeren Zeitraum Bestand haben. Allerdings rückten wichtige
deutsche Staaten (Brandenburg-Preußen, Sachsen, Braunschweig-Lüneburg) schon bald nach
dem Dreißigjährigen Krieg von der Reichsmünzordnung ab und beließen nur den Taler im
Feingehalt und damit im Wert unangetastet.
Ein wichtiger Meilenstein in der Vereinheitlichung des deutschen Wirtschafts- und damit
auch Währungsraums war die Gründung des Deutschen Zollvereins 1833 zwischen 18 deutscher
Staaten. In der Folge schlossen die süddeutschen Staaten 1837 in München den Süddeutschen
Münzverein, der auch in Gehalt und Aussehen vereinheitlichte Münzen vorsah. 1838 wurde
mit dem Dresdener Münzvertrag eine feste Verbindung zwischen dem süddeutschen Gulden
und dem preußischen Taler geschaffen. Der Wiener Münzvertrag von 1857 bezog Österreich
mit ein und schuf dem "Vereinstaler" eine in allen deutschen Staaten gültige Münze.
Zu den ersten Maßnahmen des 1871 ausgerufenen Deutschen Reichs gehörte die Einführung
einer absolut einheitlichen Währung für das gesamte Deutschland.
Damit begann die Geschichte der Mark.
Bei aller Unterschiedlichkeit der Münzen bestanden diese, mit Ausnahme der kleinsten Nominale,
immer aus Gold und Silber. Hinter allen Münzbezeichnungen war damit stets eine gemeinsame
Wertbasis vorhanden, eine Grundlage, die dadurch dem Charakter einer Einheitswährung nahe kam.
Dieses Prinzip wurde erst 1914 aufgegeben. Im Jahr, zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurde
das wertvolle Matall zur Finanzierung des Krieges gebraucht. Auch nach dem Krieg konnte es
sich kein europäischer Staat leisten, den Goldstandart der Vorkriegszeit uneingeschränkt
wieder einzuführen. An eine Vereinheitlichung der Währung war
angesichts der
unüberbrückbaren politischen Gegensätze nicht zu denken.