
Neben den für den Zahlungsverkehr bestimmten Kursmünzen können die Länder nationale, auf
Euro laufende Gedenkmünzen emittieren, die meist nur für Sammler hergestellt werden.
Gedenkmünzen müssen sich von den Kursmünzen eindeutig unterscheiden und sindnur im
jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel.

Ab dem Jahr 2004 ist es den Euro-Ländern eröffnet pro Jahr je eine 2-Euro-Gedenkmünze für den
Umlauf zu verausgaben, die dann auch im gesamten Euro-Währungsgebiet gültig ist.
Diese Gedenkmünze muß in den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Kursmünze entsprechen
und ist auf der Rückseite (nationale Seite) mit einem Gedenkmotiv versehen.
Das Ausgabevolumen dieser Münzen ist jedoch begrenzt, damit die 2-Euro-Gedenkmünzen die normale
2-Euro-Kursmünzen nicht verdrängen.